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Verpackungsrecycling in Frankreich: Ende des „Grüne Punkts“ ab April

17.02.2021

Das im Februar letzten Jahres verabschiedete neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) sieht unter anderem Änderungen hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Haushaltsverpackungen in Frankreich vor mit dem Ziel, die Mülltrennung in Frankreich zu verbessern. Eine dieser Änderungen, die Sanktionen für Kennzeichnungen, die zu Verwirrung bei der Mülltrennung führen können, wird nun umgesetzt. 
  • Ab dem 1. April 2021 soll die bisherige Kennzeichnung „Grüner Punkt“ allmählich von allen Verpackungen in Frankreich verschwinden. Eine Strafzahlung in Höhe von 100% der Lizenzgebühr wird für Verpackungen anfallen, die weiterhin mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden. Es besteht eine Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 1. April 2021 für Verpackungen, die vor diesem Datum  hergestellt oder eingeführt wurden. Eine weitere Ausnahmeregelung besteht für Verpackungen, die auch in Spanien oder Zypern auf den Markt gebracht werden - EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Aufbringung des Grünen Punktes gesetzlich verpflichtend ist. Diese Verpackungen sind bis zum 1. Januar 2022 von dem Gebührenaufschlag ausgenommen. Ab dann besteht eine Übergangsfrist von weiteren 12 Monaten für diese Verpackungen.
  • Das französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht zudem ab dem 1. Januar 2022 eine einheitliche Mülltrennungsanweisung  für Verpackungen  und  Produkte  vor,  die  einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen.  Dieser Zeitplan kann sich je nach Datum der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung ändern, da die Europäische Union hier ein Notifizierungsverfahren (Notification 2020/410/F) eingeleitet hat.
  • Importeure, Hersteller und Vertriebsorganisationen unterstützt die Umweltabteilung der AHK Frankreich als zentrale Anlaufstelle in ihrer Produktverantwortung und den daraus resultierenden Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten in Frankreich und auch anderen europäischen Ländern. Sie bietet Unternehmen Unterstützung bei der europaweiten Lizenzierung von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien ohne eigenen Personal- und Organisationsaufwand. Denn wer als Hersteller, Importeur oder gerade auch Online-Händler Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien europaweit in Verkehr bringt, steht einer Vielzahl an nationalen Gesetzen und Verordnungen gegenüber. Es gibt keine zentrale Informations- und Registrierungsstelle und die Anmeldung muss für jedes Land und für jede Produkt- und Verpackungsart einzeln durchgeführt werden. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land und liegen oft nur in der jeweiligen Landessprache vor. Da kleine und mittlere Unternehmen oft nicht über die personellen Ressourcen und Sprachkompetenzen verfügen, ist das Risiko groß, gegen geltendes Recht zu verstoßen und Strafgebühren zahlen zu müssen.  
Die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.

Kontakt:
Jennifer Baumann; AHK Frankreich/ Abteilung Umwelt
Tel.: +33 (0)1 40 58 35 96
E-mail: jbaumann@francoallemand.com