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Neues zur Arbeitnehmerüberlassung
IHK Saarland
Termin:
Dienstag, 22. August 2017, 09:00 - 13:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1
Zum 1. April 2017 trat das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte jeder Unternehmer kennen und auch anwenden können. Denn sie sind wichtig um zu entscheiden, wie Fremdfirmeneinsätze richtig dargestellt werden können. So beträgt die Höchstgrenze der Einsatzdauer 18 Monate, nach neun Monaten Einsatzzeit entsteht die Equal-Pay-Anforderung. Es besteht unter anderem ein Verbot des Kettenverleihs und ein gestärktes Informationsrecht des Betriebsrates. Unternehmen sind gut beraten, sich mit diesen gesetzlichen Neuerungen vertraut zu machen und zu erfahren, wie die neue Arbeitnehmerüberlassung auch als Mittel zur Integration von Flüchtlingen eingesetzt werden kann.
Programm:
Programm:
-
9:00 Uhr: Herzlich willkommen
Heike Cloß, stv. Hauptgeschäftsführerin, IHK Saarland - 9:10 Uhr: Erfahrungen mit dem geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie den neuen Branchenzuschlagstarifen
Dr. jur. Martin Dreyer, Geschäftsführer, iGZ Münster - 10:10 Uhr: Wie gelingt die Integration von Flüchtlingen mit Hilfe der Zeitarbeit?
Clemens von Kleinsorgen, Referent Arbeitsmarktpolitik, iGZ Münster - 11:10 Uhr: Beschäftigung von Flüchtlingen
Hans Karmann, Arbeitgeberservice, Agentur für Arbeit Saarland - 12:10 Uhr: Der Verein „Saarwirtschaft hilft Flüchtlingen“ stellt sich vor
Christian Düppre, persönlicher Referent, IHK Saarland - 12:30 Uhr: Ausklang beim Mittagsimbiss