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Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien profitieren von Sofortprogramm des Bundes

IHK appelliert an Solidarität und gegenseitiges Verständnis

23.03.2020

Die für kleine und mittelständische Betriebe oft existenzbedrohende Corona-Krise dürfte in Kürze auch auf die Immobilienwirtschaft durchschlagen, denn viele Händler, Gastronomen und Dienstleister können dann ihre Mieten nicht mehr zahlen. Ihre Umsätze sind über Nacht auf null gesunken, während die Fixkosten für Mieten und Personal weiterlaufen. Gleichzeitig darf nicht außer Acht gelassen werden, dass vielfach auch die kleinen Immobilieneigentümer von den Mieteinnahmen abhängig sind. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Eckpunkte des Corona-Soforthilfe-Programms des Bundes für kleine Unternehmen, das unter anderem einen Zuschuss für laufende Miet- und Pachtkosten vorsieht. Denn davon profitieren mittelbar auch die Vermieter. Positiv ist aus unserer Sicht zudem, dass das Programm komplementär zu den Hilfsmaßnahmen der Länder ist und die Antragstellung elektronisch und unbürokratisch erfolgen soll“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen.

Zugleich appelliert die IHK an die Vermieter und Mieter von Gewerbeimmobilien, sich gemeinsam an einem Tisch zu setzen und im Bedarfsfall über die temporäre Anpassung der Mietverträge zu sprechen. „Ziel des Dialogs sollte es sein, einen fairen Ausgleich und individuelle Lösungen zum dauerhaften Fortbestand von Mietverhältnissen zu ermöglichen, um die gewachsenen Strukturen in den Innenstädten, Ortskernen und Gewerbegebieten zu erhalten. Dazu können Zuschüsse des Staates ebenso beitragen wie eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern. Die Krise lässt sich nur mit Solidarität und gegenseitigem Verständnis füreinander bewältigen“, so Klingen.