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Kennzahl: 1889

Export

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen der Verkauf von Außenhandelsformularen bei der IHK zum 01.01.2020 eingestellt wurde. Sie können sich mit mit Bestellwünschen an den Formularhandel oder direkt an einen Formularverlag wenden

Ausnahme: Ursprungszeugnisformular sowie Carnet A.T.A.

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Bescheinigungen

    Bescheinigungen

    Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von bescheinigten Handelsrechnungen und sonstigen beglaubigten Dokumenten begleitet sind.

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Carnet A.T.A.

    Carnet A.T.A.

    Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster ins Ausland erleichtert.

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Elektronisches Ausfuhrverfahren mit ATLAS

    Elektronisches Ausfuhrverfahren mit ATLAS

    Mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) wird die weitgehend automatisierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gewährleistet.

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EU-Handel

    EU-Handel

    Während beim Ausfuhrgeschäft eine Ware aus dem Zollgebiet der EU in ein Drittland verbracht wird, liegt beim Binnenhandelsgeschäft eine Warenlieferung von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat der EU vor.

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Exporte in Drittländer

    Exporte in Drittländer

    Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren und der Liberalisierung der Rechtsvorschriften müssen im Handel mit Drittländern nach wie vor Besonderheiten berücksichtigt werden.

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Ursprungszeugnis

    Ursprungszeugnis

    Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen und/oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden.

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Warenursprung

    Warenursprung

    In der täglichen Praxis der Abwicklung von Im- und Exportgeschäften wird der Begriff des Ursprungs oder Warenursprungs häufig verwendet.