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Kürzung von Urlaubsansprüchen wegen Kurzarbeit möglich?

01.07.2020

Viele Unternehmen mussten für ihre Mitarbeiter wegen der aktuellen Krise Kurzarbeit anmelden. Bei "Kurzarbeit Null" sind die Beschäftigten von der Arbeitspflicht und dem Erscheinen im Betrieb vollständig befreit. Sie erhalten als Ersatzleistung für den Lohn das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Arbeitgeber haben dann keine Lohnkosten zu tragen. Unternehmer fragen sich häufig, wie hoch der Urlaubsanspruch und die Urlaubsvergütung ihrer Angestellten nach der Kurzarbeitsphase ist. Die Rechtsprechung ist hinsichtlich der Kürzungsmöglichkeit des Arbeitgebers nicht abschließend. Einerseits entschied der EUGH mit Urteil vom 13.02.2018, dass eine Verringerung des Urlaubsanspruchs möglich ist, wenn eine Verringerung der Arbeitstage pro Woche vereinbart wurde. Eine Kürzung ist jedoch nicht möglich, wenn sich nur die tägliche Arbeitszeit reduziert. Auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage hinsichtlich der Kürzungsmöglichkeit des gesetzlichen Urlaubsanspruchs ist zu empfehlen, mit jedem Mitarbeiter eine Zusatzvereinbarung über eine teilweise Kürzung des vertraglichen, also über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden, Urlaubsanspruchs abzuschließen.