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Veranstaltung

Kennzahl: 15.14447

Die Lieferantenerklärung

Gemeinschaftsveranstaltung

Termin:
Mittwoch, 27. November 2019, 09:00 - 16:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Referent/Referentin:
Dipl.-Finanzw. und Betriebsw. (VWA) Harald Jung, Zolloberamtsrat Generalzolldirektion Bonn
Immer wieder werden Unternehmen mit dem Thema Lieferantenerklärung konfrontiert. Wer solche Erklärungen leichtfertig zu Unrecht abgibt, muss mit bußgeldrechtlichen Sanktionen durch die Zollbehörden rechnen.

Im Seminar werden folgende Fragen geklärt:
  • Wann darf ein Unternehmen eine Lieferantenerklärung ausstellen; welche Voraussetzungen müssen die genannten Waren erfüllen und wie sieht eine formell korrekte Lieferantenerklärung aus?
  • Wie kann ein Unternehmen erkennen, ob eingehende Lieferantenerklärungen das Papier wert sind, auf dem sie ausgestellt worden sind bzw. zutreffend sein können?
Inhalte:

• Zweck der Lieferantenerklärungen und Risiken
  fehlerhafter Erklärungen
• Die unterschiedlichen Lieferantenerklärungen
   und ihre spezifischen Verwendungszwecke
• für Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung
• für Waren im Warenverkehr mit der Türkei
• für Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung
• Voraussetzungen für die Ausstellung von Lieferantenerklärungen
• Für Waren mit präferenziellem Ursprung
• Für Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung
• Form und inhaltliche Anforderungen
• Bewertung von Lieferantenerklärungen
• Merkmale, die auf Zweifel an der Lieferantenerklärung
  hindeuten
• die zollamtliche Bestätigung


Zielgruppe:

Sachbearbeiter, leitende Mitarbeiter