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Corona Grundsicherung

Die Ausbreitung des Coronavirus hat spürbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Viele Menschen haben Sorgen um ihre finanzielle Existenz. Die Arbeitsagentur hat auf Ihrer Homepage Informationen zum Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) bereits gestellt. Der Zugang zu dieser finanziellen Leistung wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung bis zum 31. März 2021 erheblich erleichtert.

Für wen gilt das Sozialpaket?

Der Bezug von Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) kommt neben Arbeitnehmern, die von Kurzarbeit betroffen sind und den Lebensunterhalt Ihrer Familie nicht mehr sichern können, auch für Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer, die sich in finanzieller Not befinden, in Betracht.

Wie kann ich Grundsicherung beantragen?

Den Antrag finden Sie auf der Seite des Bundesarbeitsagentur. Die Ausfüllhinweise bzw. dieses Video helfen Ihnen dabei. Der Antrag kann auch direkt online ausgefüllt werden.

Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, können Sie hier herausfinden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Grundsicherung, finden Sie auf der Seite Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung .