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Reform des Inkassorechts geplant
23.10.2019
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Inkassorechts vorgelegt. Zielsetzung ist die Vermeidung einer unnötigen Kostenbelastung der Schuldner, zugleich soll eine wirtschaftliche Erbringung von Inkassodienstleistungen gewährleistet werden. Die Kosten einer Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten sollen künftig nur noch ersatzfähig sein, wenn dies aus besonderen Gründen angezeigt ist. Die Schuldner sollen, wenn sie mit dem Inkassodienstleiter oder dem Rechtsanwalt eine Zahlvereinbarung treffen, künftig über die Rechtsfolgen eines Schuldanerkenntnisses aufgeklärt werden. Außer-dem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die unterschiedliche kostenrechtliche Behandlung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten im gerichtlichen Mahnverfahren be-endet wird. Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren. Was heute bei Mahnverfahren zu beachten ist, zeigt Ihnen unser Infoblatt R06 „Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? - Mahnverfahren, Inkasso“.