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Aktuelles

Kennzahl: 17.14784

Brexit

IT-Verfahren ATLAS ggfs. am 1.11.2019 teilweise eingeschränkt; Beantragung/Änderung von EORI-Nummern vom 29.10. bis einschließlich 05.11.2019 ausgesetzt

25.10.2019

ATLAS – Wartungsfenster „Brexit“

Mit der ATLAS – Info 3484/19 vom 23. Oktober 2019 informiert die deutsche Zollverwaltung, dass im Fall eines ungeregelten Brexits für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU ab dem 1. November 2019, 00:00 Uhr (MEZ) ohne Übergangsfrist die zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer unter Berücksichtigung des Versandübereinkommens gelten.

Für die aufgrund des Brexits erforderlichen Wartungsarbeiten plant der Zoll folgende Ausfallzeiten beim IT-Verfahren ATLAS:

Freitag, 1. November 2019 um 00:00 Uhr bis voraussichtlich 09:00 Uhr (CET).

Während dieser Wartungsarbeiten ist der Nachrichtenverkehr im IT-Verfahren ATLAS Einfuhr, EAS, Versand und ATLAS Ausfuhr (AES) nicht möglich. Ferner stehen folgende Internetanwendungen für die Dauer der Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung:
  • EZT-online Auskunft,
  • Internet Eingangs-/Ausgangs-SumA (IIA)
  • Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)
  • Internet-Versandanmeldung (IVA)
  • Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus)
  • Internetantrag-AEO (IAEO)
  • Internet-Statusauskunft (ISA)
  • Internetantrag Aufschub-BIN (IA-ABIN)

Vergabe/Änderungen von EORI-Nummern:

Der Zoll informiert zudem, dass im Zuge eines ungeordneten Brexits alle im Vereinigten Königreich erteilten EORI-Nummern ungültig werden. Britische Wirtschaftsbeteiligte können bereits im Vorfeld eine EORI-Nummer in einem Mitgliedstaat ihrer Wahl beantragen. In Deutschland beantragte EORI-Nummern werden erst nach Vollziehen des Brexits nach dem 1. November 2019 aktiviert und in die zentrale Datenbank in Brüssel hochgeladen.

Das zentrale EOS-System der Europäischen Kommission wird voraussichtlich vom 30. Oktober bis 3. November 2019 nicht zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund können Anträge auf Erteilung/Änderung einer EORI-Nummer nur bis spätestens 28. Oktober und nach dem 5. November 2019 durch die Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement bearbeitet werden.

In seiner o.g. Teilnehmerinformation weist der deutsche Zoll zudem darauf hin, dass der SumA-Verantwortliche für die Abgabe einer ESumA bzw. ASumA in ATLAS EAS zwingend im Besitz einer EORI-Nummer sein muss. Die Identifizierung des Wirtschaftsbeteiligten durch Angabe des Namens/der Firmenbezeichnung und der Adressdaten ist nicht möglich. Weitere Informationen u.a. zu ATLAS Einfuhr, ATLAS Versand, ATLAS Ausfuhr und zur Anwendung des EU-Zolltarifs sind der Teilnehmerinformation selbst zu entnehmen.

Im Fall einer Verschiebung oder einer kurzfristigen Absage des Brexits kann das dafür vorgesehene Wartungsfenster entfallen.