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Aktuelles

Kennzahl: 17.14918

Kassenbonpflicht ab 1. Januar 2020

20.12.2019

Die Belegausgabepflicht tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Danach muss bei der Nutzung von elektronischen Kassensystemen dem Kunden ein Beleg ausgehändigt werden. Der Kunde ist nicht zur Mitnahme des Beleges verpflichtet. Die Finanzbehörden können auf Antrag Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, aus Zumutbarkeitsgründen von der Belegausgabepflicht befreien. Aktuell ist jedoch von einer sehr restriktiven Haltung der Finanzverwaltung auszugehen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem FAQ die wichtigsten Fragen beantwortet.