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BMF veröffentlicht Anwendungshinweise zur Einführung einer Wertgrenze für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
16.01.2020
Mit dem sog. JStG 2019 wurde zum 1.1.2020 eine Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden entsprechende Ausfuhrlieferungen erst ab einem Gesamtwert der Lieferung (inkl. Umsatzsteuer) von50 Euro von der Umsatzsteuer befreit. Die Wertgrenze soll zum Ende des Jahres wieder entfallen, in dem das in Vorbereitung befindliche IT-Verfahren zur automatisierten Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen in Deutschland in den Echtbetrieb geht (§ 6 Abs. 3a Satz 2 UStG). Eine Prognose, wann dies der Fall sein wird, gibt es derzeit nicht.
Das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr sowie Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ wurden entsprechend angepasst und mit Stand Januar 2020 neue bekannt gemacht. Die nach dem bisherigen Muster hergestellten Vordrucke können noch aufgebraucht werden.
Das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr sowie Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr“ wurden entsprechend angepasst und mit Stand Januar 2020 neue bekannt gemacht. Die nach dem bisherigen Muster hergestellten Vordrucke können noch aufgebraucht werden.